Führerschein mit 17 Jahren
Begleitetes Fahren bedeutet mehr Sicherheit für Fahranfänger – BF17
In der Leipziger Fahrschule hast du die Möglichkeit, den Führerschein mit 17 zu erwerben. Beim Begleiteten Fahren ab 17 hast du als junge(r) Fahranfänger (-in) in den risikoreichen Monaten nach der Führerscheinprüfung die Möglichkeit, im Beisein eines verkehrserfahrenen Begleiters über einen längeren Zeitraum praktische Erfahrung zu sammeln und mehr Fahrroutine zu erwerben. Wenn du das Alter von 16 1/2 Jahren erreicht hast, kannst du mit der Ausbildung beginnen.
Die Fahrschulausbildung für den Führerschein ab 17 Jahren gliedert sich wie eine normale Führerscheinausbildung. Die theoretische Prüfung darf jedoch erst drei Monate vor dem 17. Lebensjahr absolviert werden. Die praktische Prüfung zudem einen Monat vor dem siebzehnten Lebensjahr.
Im Rahmen des begleitenden Fahrens können die Führerscheinklassen B/B96 und BE beantragt werden. Hierfür muss eine Begleitperson zur Verfügung stehen, die beim Führerscheinantrag angegeben werden muss. Für begleitetes Fahren wird eine beschränkte Fahrerlaubnis ab 17 Jahren ausgestellt und geht automatisch ab dem 18. Lebensjahr in eine normal unbeschränkte Fahrerlaubnis für das Führen von Kraftfahrzeugen über.
Die Begleitperson muss folgende Bedingungen erfüllen:
Nach bestandener Führerscheinprüfung darf das Fahrzeug nur in Anwesenheit einer Begleitperson geführt werden. Das Einverständnis der gesetzlichen Vertreter (beispielsweise deine Eltern) ist erforderlich! Dem Prüfling wird nach bestandener Prüfung und dem Erreichen des siebzehnten Lebensjahres die Prüfungsbescheinigung ausgehändigt. Darin sind weiterhin die Führerscheinklassen AM und L für begleitetes Fahren inbegriffen. Jedoch dürfen diese Klassen auch ohne Begleitperson gefahren werden.
Wir freuen uns, dass Du am Begleitetes Fahren ab 17 teilnehmen möchtest und unterstützen dich dabei gern.
Merkblatt für Begleitetes Fahren ab 17
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Antrag für Begleitetes Fahren ab 17
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Angaben zur Begleitperson
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